Amendalgebiete

Aus Athyria Wiki
(Weitergeleitet von Amendalstein)
Spielwelt(en):Athyria
Urheber:innen:Max Engert, Anja Schröder, Wolfgang Weber, Sandra Schulz, Petra Fulde
Mitwirkende:
Jahr:2022
Beispielkarte Amendalgebiete. Weiß: Amendalgebiete ohne Herrschaft, aber möglicherweise mit Vertrautenwesen Blau: Herrschaftsgebiet 1 Grün: Herrschaftsgebiet 2 Orange: Herrschaftsgebiet 3
Beispielkarte Amendalgebiete. Weiß: Amendalgebiete ohne Herrschaft, aber möglicherweise mit Vertrautenwesen Blau: Herrschaftsgebiet 1 Grün: Herrschaftsgebiet 2 Orange: Herrschaftsgebiet 3

Einleitung

Die Welt Athyria ist, wenn man die im Land verfügbaren Urkräfte betrachtet, in einzelne Teilgebiete verschiedener Größe eingeteilt. Mit bloßem Auge sind die Grenzen dieser Gebiete im allgemeinen nicht auszumachen, jedoch fallen sie oft mit landschaftlichen Trennlinien wie Küsten, Flüsse, Berge, Waldgebiete, etc. zusammen. Jedes dieser Gebiete kann durch ein Artefakt, einen Amendalstein, repräsentiert werden. Die Gebiete werden daher auch Amendalgebiete genannt. Mittels der Amendalsteine ist es Wesen möglich, verschiedene Arten von Bindungen an Amendalgebiete einzugehen.

Amendalgebiete und Amendalsteine

Athyria ist in verschiedene Teilstücke aufgeteilt, diese Teile werden Amendalgebiete genannt. Die Amendalgebiete sind verschieden groß. Ein Amendalgebiet ist stets zusammenhängend. Jedem Amendalgebiet kann ein Amendalstein zugeordnet sein.

Ein gebundener Amendalstein kann als Fokusgegenstand benutzt werden, um in einem Ritual die freien Urkräfte dieses Gebiets nutzen zu können.

Amendalsteine

gesprochen: A-menn-dahl

Beispielkarte Herrschaftsgebiet 2: Rot: Vertrautenwesen 1 Gelb: Vertrautenwesen 2 Grün Vertrautenwesen 3 in Personalunion mit Herrschaftswesen Lila: Vertrautenwesen 4
Beispielkarte Herrschaftsgebiet 2: Rot: Vertrautenwesen 1 Gelb: Vertrautenwesen 2 Grün Vertrautenwesen 3 in Personalunion mit Herrschaftswesen Lila: Vertrautenwesen 4

Herkunft

  • Amendalsteine sind Artefakte. Sie wurden geschaffen und können vernichtet werden.
  • Amendalsteine sind primorginäre Artefakte. Das bedeutet, ihre Struktur, die Form, Wirkung und auch die Methode, sie zu schaffen, sind seit Erschaffung der Welt in der inneren Struktur der Amendalgebiete selbst hinterlegt.
  • Wer die Amendalsteine erschaffen hat ist bisher unbekannt

Aussehen

  • Ein Amendalstein besteht aus dem silber glänzenden Mineral Amendalit.
  • Amendalit ist ein Edelstein (Mineral), welcher in der Welt Athyrias Macht symbolisiert. (Amendalit benötigt man, um “Dinge” miteinander zu verbinden, z.B. Artefakte mit Personen oder Landstriche mit Personen)

Mechanik

  • Hat ein Amendalgebiet keinen Amendalstein, sei es, weil er vernichtet oder bisher noch nicht geschaffen wurde, so kann ein kulturschaffendes Wesen durch Beschäftigung mit dem Amendalgebiet herausfinden, wie der Stein aus Amendalit zu fertigen ist und selbigen herstellen. Hat ein Amendalgebiet bereits einen Amendalstein, so wird die Schaffung eines zweiten stets misslingen.
  • Anleitung zur Herstellung von Amendalsteinen aus Amendalit
  • Wenn man den Amendalstein eines Amendalgebietes zerschlägt, kann die Herrschaft über dieses Land für den Moment nicht mehr errungen werden. Eine etwaige bestehende Herrschafts- sowie Vertrauensbindung erlischt, bis der Amendalstein des Gebietes neu erschaffen und erneut gebunden wird.
  • Amendalsteine sind beweglich
  • Es gibt pro Amendalgebiet genau einen Amendalstein

Wie findet man den Amendalstein eines Gebietes?

  • Es gibt keine definierten "üblichen" Orte wo man Amendalsteine findet. Man kann sie bei der Feldarbeit im Acker finden, im Flussand oder in einer Miene.
  • Die Legenden besagen, dass ein Amendalstein, sich erst dann finden lässt, wenn er wirklich benötigt wird.

Die Bindung des Amendalsteins:

Es gibt zwei Arten der Bindung:

  1. Das Vertrauen des Landes - Vertrauensbindung
  2. Die Herrschaft über das Land - Herrschaftsbindung

Vertrauensbindung

Bedeutung

Das als Vertrauter des Amendalgebietes gebundene Wesen prägt mit seinem Handeln das Amendalgebiet. Ist es rau und wild, wird das Amendalgebiet so, ist es ruhig und friedlich wird das Amendalgebiet ebenfalls so. Es bedeutet aber auch, dass sich umgekehrt der Charakter des Wesens dem Amendalgebiet anpasst. Dabei ist nicht klar, wer stärker ist, Wesen oder Land, also wer wen stärker beeinflusst (Spielentscheidung). Das bedeutet, dass das Wirken des Vertrautens im positiven, wie im negativen Einfluss auf das Land und das Leben darin hat.

  • Die Vertrauensbindung bedeutet NICHT, die Herrschaft über ein Amendalgebiet zu haben.
  • Die Vertrauensbindung alleine reicht nicht aus, um Zugriff auf die freien Urkräfte des Amendalgebietess zu erhalten. Sie ist aber der erste Schritt dazu hin.
  • Der Aufenthalt des vertrauten Wesens in dem Amendalgebiet ist jedoch weder zur Herstellung der Vertrauensbindung noch danach zwingend notwendig.
  • Erlischt die Vertrautenbindung, dann erlischt auch eine etwaige Herrschaftsbindung.

Durchführung der Vertrauensbindung

Ein Wesen kann das Vertrauen eines Amendalgebietes erringen. Hierfür ist als erstes die physische Inbesitznahme des Steines (also ggf. eine kriegerische Eroberung von dem bisherigen Vertrauten) wichtig. Danach muss die Vertrauensprüfung des Amendalsteins erfahren und bestanden werden.

Um die Aufgabe zu erfahren muss man sich auf das Amendalgebiet einstimmen, möglichst viel über es wissen. Danach wird das Amendalgebiet durch den Stein dem Wesen eine Aufgabe stellen. Besteht das Wesen diese Aufgabe, färbt sich der Stein gelbgolden. Amendalstein/Gebiet und Wesen sind nun miteinander verbunden.

Erneuerung & Stabilität der Vertrautenbindung

Die Vertrautenbindung muss alle vier Jahre erneuert werden (z. B. durch eine neue Prüfung/Bestätigung). Die Bindung kann früher brüchig werden, wenn das Land stark leidet:

  • Wenn das Land schlecht behandelt wird.
  • Wenn die Energie/Urkräfte des Landes häufig oder stark genutzt/ausgezehrt werden.

Folgen bei starker Belastung:

Die Bindung bröckelt → Erneuerung wird früher nötig (neue Prüfung, um das Vertrauen zu stabilisieren).

Bei sehr starker Schändung kann ein Riss im Vertrauen entstehen:

  • Das Land/der Stein gibt die Bindung auf.
  • Der Amendal-Stein kann verschwinden (Bindung endet).


SL-Hinweise & Spielmechaniken

  • Ein Wesen kann die Vertrauensbindung mit maximal einem Amendalgebiet herstellen.
  • Pro Amendalgebiet kann es nur einen Vertrauten geben.
  • Ein Wesen kann die Vertrauensstellung willentlich aufgeben.
  • Ein Wesen, das eine Vertrautenbindung zu einem Amendalgebiet hat, wird im Allgemeinen das Verlangen haben, den zugehörigen Amendalstein physisch nahe am Körper zu tragen. Notwendig zur Aufrechterhaltung der Bindung ist dies jedoch nicht. Dieses Verlangen wird um so größer, je länger oder weiter Vertrauenswesen und Amendalstein voneinander getrennt sind.
  • Eine jede Vertrauensbindung an ein Amendalgebiet erlischt nach ungefähr vier Jahren, kann aber vor oder auch nach dem Erlöschen durch einen erneuten Bindungsplot/Bindungsritual wieder hergestellt/verlängert werden.
  • Aufgaben der Amendalgebiete werden von der SL den Spielern zu Lösung eingegeben. Danach ist es SL Entscheid ob die Prüfung bestanden ist.
  • Aufgaben die das Amendalgebiet stellt wandeln sich und können von Träger zu Träger unterschiedliche sein, müssen es aber nicht.
  • Erlischt die Vertrautenbindung, dann erlischt auch eine etwaige Herrschaftsbindung. Wechselt eine Vetrautenbindung, erlischt eine bestehende Herrschaftsbindung.

Herrschaftsbindung

Im Gegensatz zur Vertrautenbindung kann ein Wesen Herrschaftsbindungen zu mehreren Amendalgebieten erlangen.

Durchführung der Herrschaftsbindung

Es gibt zwei Möglichkeiten für die Herrschaftsbindung

  1. Nachdem die Vertrauensbindung zu einem Amendalgebiet errungen wurde, kann man selbst nicht nur Vertrautenwesen sein, sondern auch herrschendes Wesen werden.
  2. Alternativ kann das vertraute Wesen die Herrschaft über das Gebiet einem anderen Wesen antragen, das sie dann erringen kann.
Als Vertrauter zum Herrscher werden

Möchte die Person, die auch Vertrauter des Amendalsteins ist, selbst Herrscher werden, muss es sich der Herrschaftsprüfung des Steins stellen. Diese verläuft ähnlich wie die Vertrauensbindung.

Der Stein muss im pysischen Besitz des Wesen, welches die Herrschaft anstrebt sein. Danach kann es sich auf das Amendalgebiet einstimmen und seinen Willen Herrscher:in zu werden bekunden. Danach wird der Amendalstein die Aufgabe dem Wesen preisgeben. Erfüllt es diese, wird es Herrscher des Amendalgebietes.

Das Wesen bleibt gleichzeitig in der Position des Vertrautens.

Als Vertrauter jemanden zum Herrscher machen

Ein Wesen kann die Herrschaft auch einem anderen Wesen antragen. Dazu kann es entweder jemanden anderen ( in einer kleinen Zeremonie) als Herrscher über sein Amendalgebiet ernennen. Dies kann es Aufgrund seiner Vertrautenstellung. Alternativ kann es auch dem Wesen, dass Herrscher werden soll eine Aufgabe stellen, welche zuerst gelöst werden muss. Besteht das Wesen im Sinne des Amendalgebietes die Aufgabe, wird es Herrscher über das Gebiet.

Das vertraute Wesen bleibt dabei immer selbst in seiner Position als Vertrauter erhalten und prägt das Amendalgebiet weiterhin. Wer den Amendalstein trägt ist unabhängig davon.

Möchte eine Person Herrscher von mehr als einem Amendalgebiet werden, so müssen die Amendalgebiete als Herrschaftsgebiet zusammengefügt werden.

SL-Hinweise & Spielmechaniken (Beide Herrschaftsbindungen)

  • Ein Wesen kann die Herrschaftsbindung zu mehreren Amendalgebieten nur mit einem Herrschaftsartefakt herstellen.
  • Damit ein Amendalstein überhaupt als Herrschaft gebunden werden kann, muss es zunächst eine:n Vertraute:n geben. Gibt es diese Bindung nicht mehr, erlischt die Herrschaftsbindung. Wechselt eine Vetrautenbindung, erlischt eine bestehende Herrschaftsbindung.
  • Pro Amendalgebiet kann es nur einen Vertrauten und nur einen Herrscher geben.
  • Ein Wesen kann die Herrschafts- oder Vertrautenbindung willentlich aufgeben.
  • Eine jede Herrschafts oder Vertrautenbindung an ein Amendalgebiet erlischt nach ungefähr vier Jahren, kann aber vor oder auch nach dem Erlöschen durch einen erneuten Bindungsplot/Bindungsritual wieder hergestellt/verlängert werden.
  • Eine Herrschaftsbindung erlischt, wenn die Vertrautenbindung erlischt.
  • Als Vertrauter zum Herrscher werden: Aufgaben der Amendalgebiete werden von der SL den Spielern zu Lösung eingegeben. Danach ist es SL Entscheid ob die Prüfung bestanden ist.
  • Als Vertrauter jemanden zum Herrscher machen: Benötigt keine Prüfung. Wenn es eine geben soll ist dies die Entscheidung der Vertrautens. Die Prüfungsaufgabe wird von den Vertrautenspielern zu Lösung erdacht.
  • Aufgaben die das Amendalgebiet stellt, wandeln sich und können von Träger zu Träger unterschiedliche sein, müssen es aber nicht

Erlöschen der Verbindungen

Amendalsteine verlieren nach ca. 4 Jahren die Bindungskraft zu Personen und die Bindung muss neu hergestellt werden. Dies gilt sowohl für Vertrauten- als auch für Herrschaftsbindungen. Es ist möglich, eine Bindung kurz vor ihrem Ablauf durch eine neue Prüfung zu erneuern.

Stirbt ein Vertrauter eines Gebietes, erlischt die Vertrautenbindung und eine etwaige Herrschaftsbindung (egal an wen).

Wechselt eine Vetrautenbindung, erlischt eine bestehende Herrschaftsbindung.

Konkurrierende Ansprüche

Ist ein Amendalstein schon in einer Vertrauensbindung, kann es auch zu einem Wechsel kommen. Dazu muss der Herausforderer im Besitz des Amendalsteins zu sein bzw. die Kontrolle über diesen haben. Das "herausfordernde Wesen"muss zur Konkurrenzprüfung genau die gleichen Schritt der Prüfung durchlaufen. Bei der Prüfung muss das "herausfordernde Wesen", besser sein, als der bisher gebundene Vertraute.

Eine Herausforderung kann nicht abgelehnt werden, wenn die Person die fordert im Besitz des Amendalsteins ist. Wenn Forderung vom aktuellen Vertrauten verweigert wird, verliert der Vertraute die Bindung, automatisch (Das Amendalgebiet will immer den besten Vertrauten haben).

SL-Hinweise & Spielmechaniken
  • Sollte es sich um eine SC vs. SC Situation handeln, gilt es die vorherige Prüfung vom Träger abzufragen, um diese dem Herausforderer zu nennen. Die Entscheidung ob der/die bisherige Trägerin geschlagen wurde, sollte beim bisherigen Träger liegen.

Schnelle SL-Hilfe zu den Bindungen

Entscheidungsbaum

Hier die Grafik ausklappen.
Amendal Ablaufdiagramm final2.png!

Überblickstabelle

Zustand Ziel Aufgaben
ungebunden (grau) Vertrauensbindung
  • Amendalstein physisch besitzen
  • Prüfung des Steins herausfinden
  • Prüfung erfolgreich bestehen
  • Danach ist Person Vertrauensgebundene:r
  • Stein färbt sich gelb
Vertrauensbindung (gelb) oder Herrschaftsbindung (rot) Vertrauensbindung
  • Beispielsituation: Ein Stein wurde erobert
  • Amendalstein physisch besitzen
  • Prüfung des Steins herausfinden
  • Prüfung erfolgreich bestehen und sich darin mehr beweisen, als die bisherige Vertrauensperson
  • Danach ist die neue Person Vertrauensgebundene:r
  • Stein bleibt oder wird gelb
ungebunden (grau) Herrschaftsbindung
  • Erst Vertrauensprüfung erledigen
Vertrauensbindung (gelb, Vertrauensperson will herrschen) Herrschaftsbindung
  • Amendalstein physisch besitzen
  • Prüfung des Steins herausfinden
  • Prüfung erfolgreich bestehen
  • Danach ist Person Herrschaftsgebundene:r
  • Stein färbt sich rot
Vertrauensbindung (gelb,Vertrauensperson will Herrschaft weitergeben) Herrschaftsbindung
  • Amendalstein physisch an Person, die Herrschen soll übergeben (min. temporär)
  • Entweder direkte Ernennung durch die Vertrauensperson ODER Vertrauensperson nennt dem zukünftigt Herrschenden eine Prüfung
  • Prüfung erfolgreich bestehen
  • Danach ist ernannte oder geprüfte Person Herrschaftsgebundene:r
  • Stein färbt sich rot

Mächte des Amendalsteins

Mächte und Einfluss für Vertraute

Vorteile und Fähigkeiten

Bestimmung des Herrschers

Zentral für dieses Prinzip ist die Rolle des Vertrauten als legitimierende Instanz von Herrschaft. Über die Bindung an den Amendal-Stein vermag er zu bestimmen, wer über ein Amendalgebiet herrschen darf. Er kann einer Person die Herrschaft verleihen und sie damit als rechtmäßigen Herrscher einsetzen. Ebenso kann er diese Herrschaft wieder entziehen und einen Herrscher absetzen, wenn die Bindung zerbricht, sich wandelt oder der Vertraute seine Anerkennung verweigert.

Gespür für das eigene Land

Ein Vertrauter entwickelt durch die Bindung an den Amendal-Stein ein besonderes Gespür für sein eigenes Amendalgebiet. Dieses Gespür ist nicht als allwissendes Wissen zu verstehen, sondern als eine praktische, mit der Zeit gewachsene Verbundenheit mit dem Land. Dadurch findet sich der Vertraute im Gelände meist besser zurecht, erkennt eher gangbare Wege, sichere Übergänge und günstige Routen und entwickelt ein Gefühl dafür, wo das Land nutzbare Möglichkeiten bereithält. Dazu können zum Beispiel gute Fischgründe in einem Fluss, geeignete Stellen im Wald oder besondere Steine, Erze und Edelsteine in einem Gebirge gehören.

Grobe Warnzeichen bei Schaden am Land

Ein Vertrauter kann außerdem bemerken, wenn gegen das Land gearbeitet wird oder ihm größerer Schaden zugefügt wird. Das gilt etwa dann, wenn Wälder großflächig gerodet, Felder absichtlich unfruchtbar gemacht oder ungewöhnlich viele Menschen getötet werden, etwa durch Schlachten, Opferungen oder andere Formen von Massensterben. Diese Wahrnehmung ist jedoch nur sehr grob. Der Vertraute spürt in solchen Fällen vor allem, dass im Land etwas nicht stimmt, ohne den Ort oder das genaue Ausmaß sicher benennen zu können.

Grobe Wahrnehmung besonderer Ereignisse

Darüber hinaus kann ein Vertrauter auch besondere Ereignisse von größerer Bedeutung wahrnehmen, etwa das Erscheinen eines Hegemons. Auch dabei handelt es sich nicht um eine genaue oder ortsscharfe Wahrnehmung. Der Vertraute erkennt also nicht unmittelbar, wo genau sich ein solches Ereignis abspielt oder was dort im Einzelnen geschieht. Vielmehr nimmt er eine allgemeine Veränderung, Störung oder starke Regung im Land wahr, die ihm anzeigt, dass etwas Außergewöhnliches geschehen ist.

Wechselwirkung und Einfluss: Land ↔ Vertrauter

Das Land beeinflusst den Vertrauten

Die Beziehung zwischen einem Amendalgebiet und seinem Vertrauten ist keine einseitige Bindung, sondern eine langfristige Wechselwirkung. Jedes Land trägt eigene Eigenschaften, Stimmungen und innere Tendenzen in sich, die auf den Vertrauten einwirken. Diese Wirkung geschieht nicht plötzlich, sondern über lange Zeiträume. Ein raues, unwirtliches Gebiet kann seinen Vertrauten mit der Zeit härter, direkter oder ruppiger machen, während ein fruchtbares, tropisches Land eher Großzügigkeit, Herzlichkeit oder auch eine gewisse Exzentrik fördern kann. Der Vertraute bleibt dabei weiterhin eine eigenständige Person, wird aber durch das Wesen des Landes mitgeprägt.

Der Vertraute beeinflusst das Land

Gleichzeitig wirkt auch der Vertraute auf das Amendalgebiet zurück. Das Land wandelt sich langfristig in die Richtung, in der der Vertraute lebt, handelt, empfindet und seine Herrschaft ausübt, teils bewusst, teils unbewusst. Ein offener, großzügiger und zugewandter Vertrauter kann das Land auf lange Sicht in eine fruchtbarere, mildere oder leichter zu bewirtschaftende Richtung stoßen. Ebenso kann ein Vertrauter, der sich bestimmten Lehren, Idealen oder Lebensweisen immer stärker zuwendet, bewirken, dass auch das Gebiet mit der Zeit entsprechende Tendenzen ausprägt. Diese Veränderungen sind jedoch keine völlige Umgestaltung des Landes, sondern eine langsame Verschiebung innerhalb dessen, was seinem Wesen grundsätzlich möglich ist.

Grenzen dieser Wechselwirkung

Die Wechselwirkung zwischen Land und Vertrautem bedeutet nicht, dass alles beliebig formbar wäre. Ein Vertrauter kann aus einer Wüste kein Moor und aus einem Gletscher kein Flussdelta machen, sondern nur Tendenzen innerhalb der natürlichen Möglichkeiten des Gebietes verstärken oder abschwächen. Ebenso verändert die Existenz eines Vertrauten nicht unmittelbar das Wesen anderer Menschen im Land. Bewohner und Gruppen werden also nicht allein durch seine Bindung zu anderen Personen. Veränderungen bei ihnen können höchstens indirekt entstehen, wenn sich das Land über lange Zeit wandelt und dadurch neue Lebensbedingungen, Erwartungen oder Anpassungsdruck erzeugt.

Was kann ein Vertrauter nicht

Keine genaue Wahrnehmung von Feinden oder Gruppen

Ein Vertrauter besitzt kein ständiges Gespür dafür, welche feindlichen Gruppen, Armeen oder Gemeinschaften sich in seinem Amendalgebiet aufhalten. Er kann also nicht allein durch die Vertrautenbindung erkennen, ob etwa Angehörige des Basaltlotus, der Ar’Jammun, der Schattensaat oder anderer Mächte irgendwo im Land lagern, marschieren oder sich verbergen. Die Bindung vermittelt ihm nur grobe Eindrücke vom Zustand des Landes, aber kein verlässliches „Radar“ für bestimmte Personen, Fraktionen oder Truppenbewegungen.

Keine präzise Ortung von Personen oder Ereignissen

Ebenso erlaubt die Vertrautenbindung keine detailgenaue Ortung einzelner Personen, Gruppen oder Geschehnisse. Ein Vertrauter kann zwar in manchen Fällen wahrnehmen, dass im Land etwas nicht stimmt oder dass sich etwas Besonderes ereignet hat, doch daraus folgt nicht, dass er den genauen Ort, den Auslöser oder die beteiligten Personen benennen könnte. Seine Wahrnehmung bleibt auch hier großräumig und ungenau. Sie zeigt eher eine allgemeine Störung oder Veränderung im Land an, als dass sie konkrete Informationen über ein einzelnes Ereignis liefert.

Keine unmittelbare Nutzung der Urkräfte des Landes

Ein Vertrauter kann durch seine Bindung an das Land auf dieses einwirken und mit ihm in Beziehung stehen, doch er nutzt dadurch nicht automatisch die Urkräfte des Landes selbst. Die Vertrautenbindung ist gerade von einer unmittelbaren Machtentnahme oder einem Aufzehren dieser Kräfte zu unterscheiden. Sie ermöglicht Einfluss, Gespür und langfristige Wechselwirkung, aber keine freie Verfügung über die Urkräfte wie über ein persönliches Reservoir. Ein Vertrauter ist also mit dem Land verbunden, ohne dessen ursprüngliche Kräfte einfach nach Belieben einsetzen oder verbrauchen zu können.

Mächte und Einfluss für Herrscher

Ausübung der Herrschaft - Urkräfte des Amendalgebietes nutzen

Der Herrscher hat genau eine, dafür aber sehr mächtige Fähigkeit: Er/Sie kann die Urkräfte des Amendalgebietes nutzen. Im Unterschied zur Vertrautenbindung, die vor allem auf langfristiger Verbindung und langsamer Wechselwirkung beruht, eröffnet die Herrschaftsbindung also einen direkteren Zugriff auf die im Land vorhandenen Kräfte. Der Herrscher kann die Urkräfte aber nur nutzen, wenn er sich im Amendalgebiet befindet.

Diese Urkräfte stehen dem Herrscher jedoch nicht unbegrenzt oder folgenlos zur Verfügung, sondern können nur genutzt werden, indem sie tatsächlich angezapft und verbraucht werden.

Es kann drei Ausprägungen für die Nutzung der Urkräfte geben:

Persönliche Verstärkung des Herrschers

Ein Herrscher kann die freien Urkräfte seines Amendalgebiets zunächst für sich selbst nutzen und dadurch seine eigenen Fähigkeiten deutlich verstärken. Bei magisch Begabten kann das bedeuten, dass Zauber größer, länger anhaltend oder weiter reichend werden, sofern dies im jeweiligen Spielrahmen so gehandhabt wird. Bei kämpferisch geprägten Herrschern zeigt sich die Nutzung eher in außergewöhnlicher Kraft, Ausdauer, Präsenz oder Widerstandsfähigkeit. Die Herrschaftsbindung kann einem Herrscher also für begrenzte Zeit eine massive Steigerung seiner persönlichen Wirksamkeit verleihen.

Stärkung anderer durch die Herrschaftsbindung

Die über die Herrschaftsbindung genutzten Urkräfte müssen jedoch nicht nur dem Herrscher selbst zugutekommen. Er kann sie auch einsetzen, um andere zu bestärken und Verbündete oder ganze Gruppen zu tragen. Das kann sich in gesteigerter Moral, größerem Durchhaltevermögen, besserem Fokus oder einem Gefühl von Schutz und innerer Festigkeit ausdrücken. Die Kraft des Landes wirkt in diesem Fall nicht als rein persönliche Verstärkung, sondern als etwas, das vom Herrscher aus auf andere übertragen oder mit ihnen geteilt wird.

Einspeisung in Zauber und Rituale

Darüber hinaus können die freien Urkräfte eines Amendalgebiets auch wie eine zusätzliche Energiequelle in Zauber oder Rituale eingespeist werden. Ein Herrscher kann sie also nutzen, um magische Wirkungen überhaupt erst zu ermöglichen, sie zu stabilisieren oder ihre Wirkung deutlich zu verstärken. Dabei dient die Kraft des Landes nicht nur als rohe Macht, sondern als tragendes Fundament für das, was gewirkt werden soll. Auf diese Weise wird die Herrschaftsbindung zu einem Mittel, mit dem ein Herrscher nicht nur sich selbst oder andere stärkt, sondern auch größere magische Handlungen mit der Kraft seines Landes speisen kann.

Wo kann ein Herrscher die Urkraft nutzen?

Die Nutzung der freien Urkräfte eines Amendalgebiets ist grundsätzlich für den Herrscher an die räumliche Nähe zum Land gebunden. Ein Herrscher kann auf diese Kräfte in der Regel nur dann zugreifen, wenn er sich tatsächlich innerhalb des zugehörigen Gebiets befindet. Die Herrschaftsbindung verbindet ihn also nicht unbegrenzt mit den Urkräften, sondern knüpft deren unmittelbare Nutzung an den Ort, aus dem diese Kräfte stammen. Außerhalb des Amendalgebiets steht ihm dieser Zugriff daher normalerweise nicht zur Verfügung.

Räumliche Grenze der Herrschaftsbindung

Diese Einschränkung ist wichtig, weil sie deutlich macht, dass die Urkräfte nicht einfach dauerhaft am Herrscher haften oder ihm überallhin folgen. Sie bleiben zunächst an das Amendalgebiet selbst gebunden. Der Herrscher trägt zwar die Berechtigung in sich, auf sie zuzugreifen, doch die eigentliche Kraft bleibt Teil des Landes. Wer das Gebiet verlässt, verliert deshalb normalerweise auch die Möglichkeit, dessen freie Urkräfte unmittelbar zu nutzen.

Herrschaftsartefakte als Sonderfall

Eine Ausnahme bildet das Herrschaftsartefakt. Erst durch ein solches Artefakt kann ein Herrscher die freien Urkräfte seines Amendalgebiets auch außerhalb der Grenzen des Landes einsetzen. Das Artefakt erweitert die Reichweite der Herrschaftsbindung also in besonderer Weise und ermöglicht einen Zugriff, der sonst an den Aufenthalt im Gebiet gebunden wäre. Ohne ein solches Herrschaftsartefakt bleibt die Nutzung der Urkräfte auf das eigene Amendalgebiet beschränkt.

Folgen der Nutzung der Urkaft

Die Nutzung der Urkräfte geschieht eher kurzfristig und kann das Land belasten. Je stärker ein Herrscher auf die freien Kräfte seines Gebiets zugreift, desto eher zeigt sich danach eine Schwächung des Landes. Kurze einmalige Aktionen werden aber nahezu keine spürbaren Folgen haben.

Diese Schwächung muss nicht immer gleich aussehen, sondern richtet sich nach der Art des jeweiligen Amendalgebiets und dem Umfang der genutzen Macht. Ein Land, das stark auf Fruchtbarkeit ausgerichtet ist, kann nach solcher Nutzung für eine Zeit weniger ertragreich sein, während ein anderes Gebiet an Stabilität, Lebenskraft oder Widerstandskraft verliert.

Gegen die Natur des Landes arbeiten

Die freien Urkräfte eines Amendalgebiets können theoretisch auch dazu genutzt werden, gegen die eigentliche Natur des Landes zu arbeiten. Ein Herrscher ist also nicht vollständig darauf beschränkt, nur im Einklang mit den Tendenzen seines Gebiets zu handeln. Solche Eingriffe sind grundsätzlich möglich, gelten aber als besonders gefährlich, weil sie nicht nur das Land belasten, sondern auch die Herrschaftsbindung selbst destabilisieren können. Wer die Kräfte eines Landes dauerhaft oder gewaltsam in eine Richtung zwingt, die seinem Wesen widerspricht, riskiert damit mehr als nur eine vorübergehende Erschöpfung des Gebiets.

Die Folgen eines solchen Handelns können erheblich sein. Im schlimmsten Fall kann die Herrschaftsbindung zerreißen, sodass es zu einem Bindungsbruch kommt und der Herrscher den Zugriff auf das Gebiet verliert. Darüber hinaus kann auch der Amendal-Stein selbst Schaden nehmen. Je nach Schwere des Eingriffs kann das von Instabilität und Rissen bis hin zu dauerhaften Beschädigungen oder sogar einem vollständigen Verlust reichen, sofern dies im jeweiligen Plot so gesetzt ist. Gegen die Natur des Landes zu arbeiten bedeutet also nicht nur, viel Kraft aufzuwenden, sondern immer auch ein ernstes Risiko für die Grundlage der eigenen Herrschaft einzugehen.

Dabei ist besonders wichtig, ob ein Eingriff plötzlich und gewaltsam oder langsam und gebunden erfolgt. Sehr krasse, spontane Eingriffe, etwa das sofortige Aufhalten eines Flusses oder das augenblickliche Verhindern eines Vulkanausbruchs, sind besonders riskant und kosten extrem viel Kraft. Langfristige Eingriffe, die durch dauerhafte Bindung von Kraft getragen werden, sind eher vertretbar, bleiben aber ebenfalls belastend. Einen Vulkan über lange Zeit ruhig zu halten oder einen Fluss langsam umzulenken, ist deshalb eher vorstellbar als ein sofortiger, staker Eingriff, bringt jedoch eine dauerhafte Last mit sich und bindet die Kräfte des Landes auf lange Sicht.

Die Definition von genauen Auswirkungen hier sind natürlich in Orga bzw. SL Hand.

Erschaffung eines Herrschaftsgebietes

Im Gegensatz zur Vertrautenbindung kann ein Wesen Herrschaftsbindungen zu mehreren Amendalgebieten erlangen. Alelrdings müssen diese Gebiete dafür als ein Herrschaftsgebiet mittels Herrschaftsartefakt zusammengeführt werden. Dies ist die Möglichkeit zur Bildung größerer Herrschaftsgebiete/ Reiche. Das Herrschende Wesen ist dabei maximal Vertrauter eines der Amendalsteine. Die Amendalsteine verbleiben dabei in aller Regel auch bei den einzelnen Vertrauten.

Warum sollte man dies tun?

  • Ein Wesen kann die Herrschaftsbindung nur dann zu mehreren Amendalgebieten aufbauen, wenn diese als Herrschaftsgebiet zusammengefasst werden.
  • Erschafft man Herrschaftsgebiet, können Vertrautenbindungen schwerer gelöst werden.

Herrschaftsartefakte

Damit mehrere Amendalgebiete in ein Herrschaftsgebiet zusammengefasst werden können, benötigt es ein Herrschaftsartefakt bzw. Herrschaftsinsignium.

SL-Hinweise & Spielmechaniken
  • Es gibt in dem dedizierten Artikel eine Liste von bekannten Herrschaftsartefakten
  • Die Amendalsteine in einem Herrschaftsinsignium zu sammeln ist möglich, aber nicht notwendig.

Amt des Wächterwesen

Für eine Einbindung von Spielenden oder als Plot- oder Spielbelohung kann ein Amt als Wächterwesen vergeben werden. Wächterwesen können sowohl beschworene Wesen, als auch geborene oder künstlich erschaffene Wesen sein. Meistens werden die Ämter aber an geborene (SC/NSC) Wesen vergeben.

Um auch zentrale Gebiete innerhalb von Amendalgebieten zu schützen oder zu vergeben, wurde im Laufe des Zweiten Zeitalters das System der Wächterwesen erdacht. Diese werden durch die Vertrauten oder Herrschenden eines Amendalgebietes zu Wächterwesen eines bestimmten Ortes mit Hilfe eines sehr personalisierten Bindungsartefaktes bestimmt. Diese Orte können sowohl künstlich erschaffene als auch durch die Natur erschaffene sein.

Das Bindungsartefakt muss dabei rituell mit dem Amendalstein des dazugehörigen Amendalgebietes verbunden werden. Verliert ein Amendalstein seine Bindung zum Vertrautenwesen oder wird zerstört, verschwindet auch die Bindung zum Wächterwesen-Artefakt. Das Wesen selbst wird dadurch nicht beeinflusst, verliert dabei nur die Wächterfunktuon. Verändert sich die Bindung von der Vertrauens- in eine Herrschaftsbindung bleibt sie jedoch erhalten.

Beispiele

Legendär sind so die Wächterin der Himmelsmauer aus dem Reich Kiamondh oder die Sechste Zofe der Traumpforte, die beide jeweils an Gebäude in Amendalgebieten gebunden waren und von diesen aus zentrale Bedeutung für ihre jeweiligen Amendalgebiete erlangten und teilweise berühmter und politisch einflussreicher als die Vertrauten des Amendalgebietes wurden.

Generelle SL- Hinweise zu Amendalsteinen

Analysen

  • In der Regel sind Amendalsteine sehr alt, denn sie wurden bereits im 1. Zeitalter erschaffen.
  • Amendalsteine sind erschaffene, magische Artefakte und nicht natürlichen Urpsrungs.
  • Amendalsteine bestehen im grauen/ungebundenen Zustand ausgeglichen aus der Kraft aller Elemente.
  • Ist der Amendalstein gelb/Vertrauensbindung wird sein Wesen und elementare Zusammensatzung durch die Person bzw. die Taten der Person, an die sie in Vertrauensbindung gebunden ist geprägt. Hier kann die Tabelle der Ewigen und der Aspekte hilfreich sein zum spielleitern.
  • Ist der Amendalstein rot/Herrschaftsbindung wird sein Wesen und elementare Zusammensatzung durch die Person bzw. die Taten der Person, an die sie in Vertrauensbindung gebunden ist UND die der Herrschaftsbindung geprägt. Hier kann die Tabelle der Ewigen und der Aspekte hilfreich sein zum spielleitern.
  • Magische Suchen zu den gebundenen Personen können durchgeführt werden.

Darstellung

Amendalsteine mit Herrschaftsbindung. Rot mit goldenen Einschlüssen.
Amendalsteine mit Herrschaftsbindung. Rot mit goldenen Einschlüssen.

Ein Amendalstein ist jederzeit mit bloßem Auge als solcher erkennbar (wenn man weiß, wie die Dinger aussehen)

  • Größe: lange Seite 3-8cm. Kurze Seite 2-5cm
  • Form: polyedrisch
  • Farbe:  diffus durchscheinend bis Opak, matt bis seidenglänzend

Ungebunden: rein silbern

Vertrauensbindung: gelb (ggf. mit silbernen Anteilen)

Herrschaftsbindung: rotorange (ggf. mit Goldanteilen)

(Da die Bindungsarten wechseln, ist es ratsam, immer gleich alle 3 Versionen des Props herzustellen)

Bisherige Amendalsteine wurden aus gefärbtem Epoxidharz hergestellt. Als Einschlüsse wurde Perlmuttschutt oder andere Farbpigmente verwendet.

Drei Sätze Amendalsteinprops in den drei Farben die im Spiel benötigt werden können.

Amendalsteinverteilungsschlüssel

  • jede Gruppe kann pro angefangene 20 Spieler einen (Siedlungs-) Amendalstein erhalten. Diese Amendalsteine können nicht ohne Zustimmung der entsprechenden Gruppen angegriffen oder umspielt werden.
  • Conorgas können pro Con maximal einen (Abenteuer-) Amendalstein vergeben. Diese sind aber deutlich stärkeren externen Bedrohungen und dem Fluss des Spiels ausgesetzt.
  • Dazu kommen (Orga-) Amendalsteine. Diese werden von Orgas in ihrem geclaimten Gebiet vergeben um die Konsitenz der Hintergrundwelt darzustellen und können nur mit Einwilligung der entsprechenden Orga bespielt werden.

(Orga-)Amendalsteine bzw -gebiete werden ebenfalls durch Hintergrundautoren bei der Erschaffung von Athyria Inhalten vergeben. z.B: der Amendalstein zum Amendalgebiet mit dem Sitz der Rhiannon

Träger von Amendalsteinen

Hier findet ihr eine Liste von bekannten Amendaltseinträgern und der jeweils gebundene Zustand. Liste gerne nach Cons ergänzen.

Nicht jede Position in der Liste muss ausgefüllt sein.

Träger:in SC/NSC Amendalgebiet Gebundenheitsgrad Zuständige Orga Letze Con des Auftritts Kommentare
Venia mor Ralleen NSC Basaltpalast Herrschaftsbindung OstOrga Thron der Spiegel 3 An Venia sind noch diverse, in Anzahl undefinierte, weitere Amendalsteine gebunden.
Amalrich von Widderach-Schlehdorn SC (Alex J.) Schloss der vier Töchter ungebunden OstOrga Thron der Spiegel 3 Wo das Schloss der vier Töchter genau liegt ist noch undefiniert. Es liegt auf der Ostinsel Athyrias.
Shima NSC (Anna M.) Hastuurs Zinken - Südgebiet Vertrauensbindung OstOrga Weißer Rabe NSC gespielt von Anna M., ehm. Beamtin vom Basaltlotus
Unshati nor Vatyr NSC Hastuurs Zinken - Westgebiet Vertrauensbindung an Unshati nor Vatyr OstOrga Weißer Rabe Bisher nur erwähnt ohne Darstellung.
Raima NSC (Ju L.) Nemuria Herrschaftsbindung OstOrga Weißer Rabe NSC, gespielt von Ju L.
Emilia Wellenklang SC (Leen T.) Schloss der ehrenwerten Triade ungebunden OstOrga Reichstag 2024
Ulgaar NSC Goldwassersee Vertrauensbindung; Herrschaftsbindung an Varoshin Yrsheim Orga Yrsheim NSC bisher nicht aufgetreten
Tarovhin NSC Westwacht Vertrauensbindung; Herrschaftsbindung an Varoshin Yrsheim Orga Yrsheim NSC bisher nicht aufgetreten
Varoshin NSC (Joschi K.) Ewigenehr Herrschaftsbindung Yrsheim Orga Reichstag 2024
- Eiserne Arche ungebunden Yrsheim Orga Yrsheim
- Eisenhochland ungebunden Yrsheim Orga Yrsheim
- Schwertkreuzpforte ungebunden Yrsheim Orga Yrsheim letzter Besitzer Darraman, verbleib des Amendalsteins ist ungeklärt.
Ramachuun NSC Ostquellwald Vertrauensbindung; Herrschaftsbindung an Venia mor Ralleen Yrsheim Orga Yrsheim Gefolgsmann Ravennas und des Baslatlotus.
Awendala NSC Nordquellküste Vertrauensbindung Yrsheim Orga Yrsheim NSC bisher nicht aufgetreten
Kalasandra NSC Neunzehnhügeltal Vertrauensbindung; Herrschaftsbindung an Varoshin Yrsheim Orga Yrsheim NSC bisher nicht aufgetreten
Lorelei von Silberfurth-Weißenhain SC (Franzi H.) Malladorn Vertrauensbindung OstOrga Thron der Spiegel 1
Dyanthia NSC (Kathi W.) Weißer Wald Vertrauensbindung Yrsheim Orga Yrsheim Zustand vom NSC unklar. Da im Rückzugsgefecht gegen Ravenna mor Ralleen verschollen, gestorben oder gefangen genommen.
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