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Wenn sich vertrautes Wesen und herrschendes Wesen eines Amendalgebietes zusammentun, oder ein und dasselbe Wesen sind, dann können sie Macht über das Land ausüben. Dies bedeutet, die Wesen können zusammen mit dem oder den Amendalstein/en als Fokus für kleine oder große [[Rituale]] fungieren, die das Land aktiv verändern können. | Wenn sich vertrautes Wesen und herrschendes Wesen eines Amendalgebietes zusammentun, oder ein und dasselbe Wesen sind, dann können sie Macht über das Land ausüben. Dies bedeutet, die Wesen können zusammen mit dem oder den Amendalstein/en als Fokus für kleine oder große [[Rituale]] fungieren, die das Land aktiv verändern können. | ||
Denkbar ist dabei jegliche Größenordnung, von der Entstehung eines urbaren Feldes über Straßenbau bis hin zu Städten, Häfen und Gebirgen. Die Größe und Komplexität des gewünschten Ergebnisses beeinflusst natürlich auch den Aufwand an Willenskraft für das Ritual. Die freien Urkräfte kommen aus dem Land, die notwendige Willenskraft aus den ritualisierenden Wesen. Hierbei ist es möglich, | Denkbar ist dabei jegliche Größenordnung, von der Entstehung eines urbaren Feldes über Straßenbau bis hin zu Städten, Häfen und Gebirgen. Die Größe und Komplexität des gewünschten Ergebnisses beeinflusst natürlich auch den Aufwand an Willenskraft für das Ritual. Die freien Urkräfte kommen aus dem Land, die notwendige Willenskraft aus den ritualisierenden Wesen. Hierbei ist es möglich, dass ein oder mehrere (alle) mitwirkende Wesen einen Heldenmoment durchlaufen, um die benötigte Menge Willenskraft aufbringen zu können. Für jeden einzelnen Akt der Machtausübung, also Veränderung des Landes, bedarf es eines gesonderten Rituals. | ||
Denkbar für die symbolische Handlung auf Con wäre zum Beispiel das Modellieren der gewünschten Landschaft oder der Nachbau der gewünschten Stadt als Modell aus Erde, Steinen, Holzstöckchen etc. | Denkbar für die symbolische Handlung auf Con wäre zum Beispiel das Modellieren der gewünschten Landschaft oder der Nachbau der gewünschten Stadt als Modell aus Erde, Steinen, Holzstöckchen etc. |
Version vom 27. Juni 2022, 19:44 Uhr
Spielwelt(en): | Athyria |
Urheber:innen: | Max Engert, Anja Schröder, Wolfgang Weber, Sandra Schulz, Petra Fulde |
Mitwirkende: | |
Jahr: | 2022 |
Einleitung
Die Welt Athyria ist, wenn man die im Land verfügbaren Urkräfte betrachtet, in einzelne Teilgebiete verschiedener Größe eingeteilt. Mit bloßem Auge sind die Grenzen dieser Gebiete im allgemeinen nicht auszumachen, jedoch fallen sie oft mit landschaftlichen Trennlinien wie Küsten, Flüsse, Berge, Waldgebiete, etc. zusammen. Jedes dieser Gebiete kann durch ein Artefakt, einen Amendalstein, repräsentiert werden. Die Gebiete werden daher auch Amendalgebiete genannt. Vermittels der Amendalsteine ist es Wesen möglich, verschiedene Arten von Bindungen an Amendalgebiete einzugehen.
Amendalgebiete und Amendalsteine
Athyria ist in verschiedene Teilstücke aufgeteilt, diese Teile werden Amendalgebiete genannt. Die Amendalgebiete sind verschieden groß. Ein Amendalgebiet ist stets zusammenhängend. Jedem Amendalgebiet kann eine Amendalstein zugeordnet sein.
Ein gebundener Amendalstein kann als Fokusgegenstand benutzt werden, um in einem Ritual die freien Urkräfte des Landes anzapfen zu können.
Amendalsteine
gesprochen: A-menn-dahl
Mechanik
- Ein Amendalstein besteht aus dem silber glänzenden Mineral Amendalit.
- Amendalit ist ein Edelstein (Mineral), welcher in der Welt Athyrias Macht symbolisiert. (Amendalit benötigt man um “Dinge” miteinander zu verbinden, z.B. Artefakte mit Personen oder Landstriche mit Personen)
- Amendalsteine sind Artefakte. Sie wurden geschaffen und können vernichtet werden.
- Amendalsteine sind primorginäre Artefakte. Das bedeutet, ihre Struktur, die Form, Wirkung und auch die Methode, sie zu schaffen, sind seit Erschaffung der Welt in der inneren Struktur der Amendalgebiete selbst hinterlegt. Hat ein Amendalgebiet keinen Amendalstein, sei es, dass er vernichtet oder bisher noch nicht geschaffen wurde, so kann ein einigermaßen begabtes Wesen durch Beschäftigung mit dem Amendalgebiet herausfinden, wie der Stein aus Amendalit zu fertigen ist und selbigen herstellen (here be plot). Hat ein Amendalgebiet bereits einen Amendalstein, so wird die Schaffung eines zweiten stets misslingen.
- Wenn man den Amendalstein eines Amendalgebietes zerschlägt, kann die Herrschaft über dieses Land für den Moment nicht mehr errungen werden. Eine etwaig bestehende Herrschafts- sowie Vertrauensbindung erlischt, bis der Amendalstein des Gebietes neu erschaffen und erneut gebunden wird.
- Amendalsteine sind beweglich.
Die Bindung des Amendalsteins:
Es gibt zwei Arten der Bindung:
- Das Vertrauen des Landes
- Die Herrschaft über das Land
Erlangen von Einfluss - Vertrauen des Landes
- Ein Wesen kann das Vertrauen eines Amendalgebietes erringen. Hierfür ist zum einen die physische Inbesitznahme des Steines (also ggf. eine kriegerische Eroberung von dem bisherigen Vertrauten) und zum anderen das Bestehen der Prüfung, die das Amendalgebiet durch den Stein dem Wesen stellt, das sein Vertrauter werden möchte, notwendig.
Danach sind Stein/Gebiet und Wesen miteinander verbunden. Der Aufenthalt des vertrauten Wesens in dem Amendalgebiet ist jedoch weder zur Herstellung der Vertrauensbindung noch danach zwingend notwendig.
- Das gebundene Wesen prägt nun mit seinem Handeln das Amendalgebiet. Ist es rau und wild, wird das Amendalgebiet so, ist es ruhig und friedlich wird das Amendalgebiet ebenfalls so.
- Es bedeutet aber auch, dass sich umgekehrt der Charakter des Wesens dem Amendalgebiet anpasst. Dabei ist nicht klar, wer stärker ist, Wesen oder Land, also wer wen stärker beeinflusst (Spielentscheidung)
- Diese Vertrauensbindung bedeutet NICHT, die Herrschaft über ein Amendalgebiet zu haben. Das Vertrauenswesen des Amandalgebietes erhält dadurch keine weiteren Eigenschaften.
- Die Vertrauensbindung alleine reicht nicht aus, um Zugriff auf die freien Urkräfte des Amendalgebietess zu erhalten.
- Ein Wesen kann die Vertrauensbindung mit maximal einem Amendalgebiet herstellen.
- Pro Amendalgebiet kann es nur einen Vertrauten geben.
- Ein Wesen kann die Vertrauensstellung willentlich aufgeben.
- Ein Wesen, das eine Vertrautenbindung zu einem Amendalgebiet hat, wird im Allgemeinen das Verlangen haben, den zugehörigen Amendalstein physisch nahe am Körper zu tragen. Notwendig zur Aufrechterhaltung der Bindung ist dies jedoch nicht. Dieses Verlangen wird um so größer, je länger oder weiter Vertrauenswesen und Amendalstein getrennt sind.
- Eine jede Bindung an ein Amendalgebiet erlischt nach ungefähr vier Jahren, kann aber vor oder auch nach dem Erlöschen durch einen erneuten Bindungsplot/Bindungsritual wieder hergestellt/verlängert werden.
Erlangen von Herrschaft - Herrschaft über das Land
Es gibt zwei Möglichkeiten der Ausübung von Herrschaft:
- Nachdem die Vertrauensbindung zu einem Amendalgebiet errungen wurde, kann man selbst nicht nur Vertrautenwesen sein, sondern auch Herrschendes Wesen werden. (Plot/Ritual)
- Alternativ kann das vertraute Wesen die Herrschaft über das Gebiet einem anderen Wesen antragen, das sie dann erringen kann. Das vertraute Wesen bleibt dabei selbst Vertrautes und prägt das Amendalgebiet weiterhin. Im Gegensatz zur Vertrautenbindung kann ein Wesen Herrschaftsbindungen zu mehreren Amendalgebieten erlangen.
Dies ist die Möglichkeit zur Bildung größerer Herrschaftsgebiete oder Reiche (Plot/Hübsches Ritual). Das Herrschende Wesen ist dabei maximal Vertrauter eines der Amendalsteine. Die Amendalsteine verbleiben dabei in aller Regel auch bei den einzelnen Vertrauten.
Wird ein Herrschaftsinsignium gefertigt, in das die Steine eingesetzt werden können, so geschieht dieses Einsetzen meist nur zu besonderen Anlässen und für besondere Akte der Herrschaftsausübung. Nötig für die Herrschaftsausübung sind solche Insignien jedoch nicht. Entscheidend sind nur die Amendalsteine.
Eine Herrschaftsbindung erzeugt eine Rückkopplung vom Land auf das herrschende Wesen. Geht es dem Land gut, dann auch dem Wesen, geht es dem Land schlecht, dann dem Wesen ebenso. Andersherum gilt das nicht. Das Land lässt sich nur durch das Vertrauenswesen beeinflussen.
Eine jede Herrschaftsbindung an einen oder mehrere Amendalsteine erlischt nach ungefähr vier Jahren, kann aber vor oder auch nach dem Erlöschen durch einen erneuten Bindungsplot/Bindungsritual wieder hergestellt/verlängert werden.
Handlungsmöglichkeiten
Gebundene Amendalsteine eröffnen zwei Handlungsmöglichkeiten:
Ausübung der Herrschaft - Urkräfte des Landes nutzen:
Hat ein Wesen die Herrschaftsstellung über ein Amendalgebiet (oder auch mehrere) erlangt, so kann es Herrschaft ausüben. Dies bedeutet, es kann den Amendalstein als Fokusgegenstand nutzen, um zentral auf die freien Urkräfte des Herrschaftsgebietes zugreifen zu können. Dies kann ausschließlich im Rahmen von Ritualen geschehen. In diesen Ritualen ist dann das Herrschaftswesen zusammen mit dem Amendalstein in der Rolle der Urkraftquelle. Diese Funktion lastet die Handlungskapazitäten des herrschenden Wesens jedoch in aller Regel so weit aus, dass alle anderen Funktionen in dem Ritual von anderen Wesen ausgefüllt werden müssen.
Ausüben von Macht - Das Land formen:
Wenn sich vertrautes Wesen und herrschendes Wesen eines Amendalgebietes zusammentun, oder ein und dasselbe Wesen sind, dann können sie Macht über das Land ausüben. Dies bedeutet, die Wesen können zusammen mit dem oder den Amendalstein/en als Fokus für kleine oder große Rituale fungieren, die das Land aktiv verändern können.
Denkbar ist dabei jegliche Größenordnung, von der Entstehung eines urbaren Feldes über Straßenbau bis hin zu Städten, Häfen und Gebirgen. Die Größe und Komplexität des gewünschten Ergebnisses beeinflusst natürlich auch den Aufwand an Willenskraft für das Ritual. Die freien Urkräfte kommen aus dem Land, die notwendige Willenskraft aus den ritualisierenden Wesen. Hierbei ist es möglich, dass ein oder mehrere (alle) mitwirkende Wesen einen Heldenmoment durchlaufen, um die benötigte Menge Willenskraft aufbringen zu können. Für jeden einzelnen Akt der Machtausübung, also Veränderung des Landes, bedarf es eines gesonderten Rituals.
Denkbar für die symbolische Handlung auf Con wäre zum Beispiel das Modellieren der gewünschten Landschaft oder der Nachbau der gewünschten Stadt als Modell aus Erde, Steinen, Holzstöckchen etc.
Für solch ein Ritual ist es erforderlich, dass das herrschende Wesen und das Vertrauenswesen des Gebietes, das manipuliert werden soll, samt des Amendalsteins am Ritual teilnehmen. Befinden sich mehrere Amendalgebiete unter einer Herrschaft, so müssen alle Vertrauenswesen und Amendalsteine der Gebiete, die manipuliert werden sollen, teilnehmen. Nehmen weitere Vertrauenswesen des Herrschaftsgebietes teil, so vergrößert das natürlich die Menge der zur Verfügung stehenden Urkräfte.
Das Ritual direkt am zu manipulierenden Ort abzuhalten ist nicht hilfreich und aufgrund der fehlenden Darstellungsmöglichkeiten auch OT nicht praktikabel. Der Ritualplatz muss lediglich im Herrschaftsgebiet liegen.
Die Bindung an Amendalsteine:
Sowohl für die Vertrauens- als auch für die Herrschaftsbindung ist es notwendig, den Amendalstein physisch zu besitzen. Wie man in den Besitz kommt, ist irrelevant.
Möchte man eine Bindung zu einem Amendalstein aufbauen, ist es notwendig, sich in einem kleinen Ritual dem Stein vorzustellen und die Absicht, die Bindung herzustellen, zu erklären.
Das Amendalgebiet wird sodann durch den Stein übermitteln, welche Aufgabe zu lösen ist, um die Bindung einzugehen. Ist der Amendalstein schon an ein Wesen gebunden, so ist es notwendig, dieses in der Erfüllung der Aufgabe zu überflügeln. Es sei denn, dieses teilt dem Stein mit, dass es die Bindung aufgeben möchte. Wenn das bisher gebundene Wesen tot sein sollte, ist die Bindung natürlich erloschen. Handelt es sich um den Versuch einer Herrschaftsbindung, so muss das Vertrautenwesen anwesend sein und zustimmen.
Erlischt die Vertrautenbindung, dann erlischt auch eine etwaige Herrschaftsbindung.
Amendalsteine verlieren nach ca. 4 Jahren die Bindungskraft zu Personen und die Bindung muss neu hergestellt werden. Dies gilt sowohl für Vertrauten- als auch für Herrschaftsbindungen. Es ist möglich, eine Bindung kurz vor ihrem Ablauf zu erneuern.
Sammeln von Amendalsteinen in Herrschaftsinsignien:
Die Amendalsteine in einem Herrschaftsinsignium zu sammeln ist möglich, aber nicht notwendig. Zur Herrschafts- oder Machtausübung kann es ein Ritualbestandteil sein, die Steine des Herrschaftsgebietes in ein Herrschaftsinsignium einzusetzen. Nach der Durchführung des Rituals werden die Vertrauten im Allgemeinen ihre Amendalsteine wieder an sich nehmen. (Auf diese Weise wird das Spiel in den Kleingruppen erleichtert und es gibt Anlass, die Abhängigkeit des herrschenden Wesens von ihren Vertrauten (Vasallen) rituell darzustellen.)
Darstellung
Ein Amendalstein ist jederzeit mit bloßem Auge als solcher erkennbar (wenn man weiß, wie die Dinger aussehen)
- Größe: lange Seite 3-8cm. Kurze Seite 2-5cm
- Form: polyedrisch
- Farbe: diffus durchscheinend bis Opak, matt bis seidenglänzend
Ungebunden: rein silbern
Vertrauensbindung: gelb mit silbernen Anteilen
Herrschaftsbindung: rotorange mit Goldanteilen
(Da die Bindungsarten wechseln, ist es ratsam, immer gleich alle 3 Versionen des Props herzustellen)
Bisherige Amendalsteine wurden aus gefärbtem Epoxidharz hergestellt. Als Einschlüsse wurde Perlmuttschutt verwendet.