ITT Edikt des Phönixthrons Reichstag 2025

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Edikt des Phönixthrons auf dem zweiten Reichstag in der neuen Heimat

Höchst ehrenwerte Hoheiten und legitime Vertreter sowie Vertreterinnen der Fürstentümer des Phönixreiches,

Geliebte Untertanen unseres Reiches,

mit den Gegebenheiten unserer neuen Heimat und dem Erbe des Königreichs Khiamonds gehen für das Phönixreichs Herausforderungen einher, die wir nicht nur zu meistern, sondern aktiv zu gestalten gedenken. Daher ergeht auf der Grundlage der Magna Carta, mit den Empfehlungen der Institutionen unseres Reiches und auf Geheiß der Königinnen folgendes Edikt des Phönixthrones. Eine vollständige Erfüllung aller aufgeführten Punkte zur Erhaltung der Stärke und Stabilität des Reiches sei allen Vasallen Pflicht, Freude und Ehre.

Ad primo: Reichstitulatur-Erlass

Das Phönixreich wird an unserer Kultur in der Bezeichnung seiner Reichsämter festhalten. Um jedoch den diplomatischen Gepflogenheiten mit unseren Freunden und Verbündeten oder neu hinzu gewonnenen Reichsangehörigen gerecht zu werden, sollen die historischen Titel - wann immer möglich - zusammen mit der sprechenden Bezeichnung Verwendung finden. Beide Begrifflichkeiten seien einander gleichwertiges Substitut.

Der Kronrat des Reiches besteht aus folgenden Reichsämtern:

  • Ar’Dhar - Reichshöchstgelehrte
  • Manca’Quar - Reichskämmerer
  • Neches’Re- Erster Ritter des Reiches
  • Ryv’Jorl - Reichsgeheimrat
  • Sanyean’To - Reichrechtsbewahrerin
  • Thul’Heen - Reichskanzler

Fürderhin sei festgelegt, dass jedwede Ämter des Reiches - also alle Titel, die “Reich” beinhalten - nur durch den Phönixthron höchstselbst vergeben werden. Dies betrifft neben den Kronratsämtern auch das Amt der Reichsritter und der Reichsquaestoren.

Ad secundo: Reichsstruktur-Erlass

Den Kronräten des Reiches sei es gestattet, Angehörige des Reiches in Funktionsämter zu erheben, um die Erfüllung ihrer weitreichenden Pflichten zu unterstützen.

Der Thul’Heen und der Neches’Re vermögen es außerdem dem Phönixthron die Ernennung von Reichsquaestoren (für den Reichskanzler) oder Reichsrittern (für den Ersten Ritter des Reiches) anzutragen, die nach der Berufung durch den Thron diesem zwar reichsweit dienen, aber zum unmittelbaren Gefolge der beiden Kronratsämter zählen. Der Reichskanzler führt den Herzogenrat, der Erste Ritter des Reiches den Schwetrat.

Die Ar’Dhar verfügt über die Zusammensetzung des Gelehrtenrates und kann Stabsämter mit speziellen Aufgaben berufen. Der Manca’Quar kann neben dem Handelsrat weitere Funktionsräte schaffen und geeignete Ämter vergeben. Dem Ryv’Jorl obliegt die Bildung eines Schattenrates und die Berufung von Geheimräten. Die Sanyean’To vermag die Schaffung von Strukturen zur Wahrung der Rechte des Reiches und darf Inquisitionsräte berufen.

Ad tertio: Reichsaufgaben-Erlass

Allen Kronräten obliegt die Vertretung der Königinnen und die Repräsentation des Phönixreiches. Sie haben das Recht, alle grundsätzlichen Aufgaben der Reichsführung zu übernehmen oder zu delegieren, wenn in einer dafür relevanten Situation keine Vertretungsregelung getroffen wurde. Grundsätzlich sind sie in ihrer Amtsausübung allein den Königinnen rechenschaftspflichtig.

Dem Thul’heen (Reichskanzler) sind folgende Reichsaufgaben zugesprochen:

  • Leitung des Herzogenrats
  • Führung der Reichskanzlei und der Verwaltung
  • Koordination der Diplomatie
  • Amendalsteine
  • Zeremonien und Hofprotokoll
  • Verwaltung der Throninsignien
  • Kartographie
  • Lehensgrenzen

Dem Neches’Re (Ersten Ritter des Reiches) sind folgende Reichsaufgaben zugesprochen:

  • Leitung des Schwertrats
  • Moralität und ritterliche Tugenden
  • Archontengarden
  • Ehrenduelle
  • Reichsstraßen

Der Ar’Dhar (Reichshöchstgelehrten) sind folgende Reichsaufgaben zugesprochen:

  • Leitung des Gelehrtenrats
  • Rituale und Ritualwachen
  • Machtwirkerliste
  • Artefaktbesitzliste
  • Magiergildenwesen
  • Priesterwesen
  • Einberufung des Rats von Licht und Schatten

Dem Manca’Quar (Reichskämmerer) sind folgende Reichsaufgaben zugesprochen:

  • Handelsrat und weitere Funktionsräte
  • Finanzen des Reiches- Steuern, Bankwesen, Zölle
  • Verwaltung folgender Rechte: Marktrecht, Schürfrechte, Münzrecht, Reichsstraßen
  • Handel
  • Verträge: Eheverträge, Erbschaftsregelungen
  • Profanes Gildenwesen

Dem Ryv’Jorl (Reichsgeheimrat) sind folgende Reichsaufgaben zugesprochen:

  • Leitung des Schattenrats
  • Geheimdienst
  • Geheimmissionen
  • Gefahrenabwehr
  • Militärischer Nachrichtendienst
  • Spionage
  • Geheimnisse

Tiefergehende Details zu den aufgeführten Punkten dürfen von fachkundigen Personen in der Reichskanzlei eingesehen werden.

Das Edikt des Phönixthrons auf dem zweiten Reichstages in der neuen Heimat entfaltet zum Zeitpunkt seiner Verkündung im Herzogenrat reichsweite Gültigkeit.

Gezeichnet

Ain von Calor, erste ihres Namens, Königin des Phönixreiches

Sophia von Seewacht, erste ihres Namens, Königin des Phönixreiches