Seelenkreislauf und Geisterwesen

Aus Athyria Wiki
Spielwelt(en):Athyria
Urheber:innen:Wolfgang Weber, Christian Wagner, Sandra Schulz
Mitwirkende:Piedel, Max, Anne, Judy, Leena, Caro
Jahr:2022


Kurzdefinition

Bei seiner Entstehung in Athyria erhält jedes Wesen eine Seele, deren Seelenkern aus der Urseele des Landes geschöpft wird. Während seines Lebens wächst und entwickelt sich die Seele gemäß den Taten, Erfahrungen und Entscheidungen dieses Wesens. Beim Tod des Wesens löst sich die Seele aus dem Körper, beginnt sich aufzulösen und wird von Seelenboten eingesammelt, auf dass der Seelenrichter darüber entscheiden kann, ob der Seelenkern wieder vollständig in die Urseele Athyrias aufgehen kann.

So zumindest geschieht es in den allermeisten Fällen. Weitere Details und Sonderfälle (wie z.B. Geister) finden sich im Abschnitt “Seelenkreislauf im Detail”. Zunächst werden jedoch ein paar Begriffe erklärt.

Begriffserklärungen

Die Begriffe Seele, Seelenkern und andere Begrifflichkeiten sind Aspekte des Seins .

Die Urseele des Landes Athyria ist der Quell aller Seelenkerne der lebenden Wesen. Die Seelenkerne werden daraus geschöpft und gehen nach dem Tod wieder vollständig darin auf.

Das Nimmermeer ist der Gegenpart zur Urseele Athyrias. Hier werden alle Seelenkerne hineingegeben, die sich dabei vollständig auflösen, die vom Seelenrichter als nicht würdig befunden werden, in der Urseele aufzugehen. Schöpfen aus dem Nimmermeer: Siehe Hader.

Der Seelenrichter ist eine große Wächterentität in Athyria, die mit der Aufgabe betraut ist, die Seelenkerne zu begutachten und darüber zu entscheiden, ob diese würdig sind in die Urseele einzugehen oder sie stattdessen in das Nimmermeer aufgehen zu lassen. Ob der Seelenrichter von den Ewigen geschaffen wurde, gar selbst ein Ewiger der Erde oder eine andere Wesenheit ist, scheint nicht ganz klar zu sein.

Seelenboten sind aus Urkräften bestehende elementare Wesen der Erde, die durch den Seelenrichter geschaffen werden und die Aufgabe verfolgen, die Seelenkerne verstorbener Geschöpfe einzusammeln und zum Seelenrichter zu geleiten. Sie sind einfache Wesen, die vernichtet werden können und auch Feinde haben. Geisterwesen bestehen aus in der Auflösung befindlichen Seelen, deren Kerne noch nicht in der Urseele aufgegangen sind und die gelegentlich entstehen, solange eine Seele noch nicht von einem Seelenboten abgeholt wurde. Meist bestehen diese aus allen Seelenbestandteilen, dem Willen, ggfs. der zugehörigen Willenskraft und dem mit der Seele verschmolzenen Traumwesen. Der ggfs. sichtbare Teil eines Geisterwesen ist das Seelen-Ich. Ob ein Geisterwesen auch noch über Willenskraft verfügt, damit Urkräfte manipulieren und materiell aktiv werden kann, ist sehr individuell. Genaueres zu Entstehung und Arten von Geisterwesen siehe unten.

Das Totenritus: Stirbt ein Wesen in Athyria, so gibt es die Möglichkeit, dass der Körper recht schnell vom Land aufgenommen wird und darin vergeht. (Im Boden versinken, von Raubtieren gefressen, in Flammen aufgehen etc. In unterschiedlichen Kulturen unterschiedlich) Dazu bedarf es eines Totenrituses. Dieser Totenritus ist kulturspezifisch, aber ist relativ einfach und erfordert keinen großen Aufwand. Quasi jedes Wesen kann es erlernen, obwohl es auch spezialisierte Priesterschaften geben kann. Ohne den Totenritus verwest der Körper analog zu denen unbeseelter Tiere.


Der Seelenkreislauf im Detail:

Der Seelenkern jedes in Athyria geborenen Wesens stammt aus der Urseele, der Seele des Landes. Er wird während der Entstehung des Wesens (Schwangerschaft) aus der Urseele geschöpft. Bei ihrer weiteren Entstehung entwickeln Wesen, ausgehend von diesem Kern, dann der Rest ihrer Seele. Der Seelenkern wird, ebenso wie die Urseele der Magie zugeordnet.

Während das Wesen die ihm zugeordnete Lebenszeit verlebt, wird der Seelenkern im Sinne dieses Lebens geprägt, um an seinem Ende (planmäßig mit dem Ablauf der Lebenszeit) diese Veränderung zurück in die Urseele einzubringen. Die Welt Athyria lebt und verändert sich also durch ihre Wesen.

Tod eines Wesens

Der Tod eines Wesens kann in Athyria auf zweierlei Arten eintreten. Entweder direkt durch Ablauf der Lebenszeit oder durch vollständiges Entfernen aller Lebenskraft aus dem Körper vor Ablauf der Lebenszeit (gewaltsamer Tod, Gift, Krankheit etc.).

Ablauf der Lebenszeit:

Das eine unumstößliche Kriterium für den Tod eines Wesens ist der Ablauf der Lebenszeit. Ist keine mehr vorhanden, dann ist der Zweck des Wesens in und für die Welt Athyria erfüllt, es ist definitiv tot. Dies kann durch Altersschwäche oder übermäßigen Ablauf der Lebenszeit wie z.B. durch einen Heldenmoment geschehen.

Mit dem Ablauf der Lebenszeit des Wesens wird unmittelbar ein Seelenbote entsandt, der sich auf die Suche nach der zugehörigen Seele macht, um diese mit sich zu nehmen. In diesem Fall ist eine Wiederbelebung definitiv nicht mehr möglich. Wird ein Totenritus durchgeführt so vergeht der Körper während des Ritus. Der Körper geht im Land auf und vergeht dort (Versinken im Boden, geholt von Raubtieren/Vögeln, in Flammen aufgehen, etc je nach Ausführung des Ritus). Ohne Totenritus vergeht der Körper ähnlich langsam wie der eines unbeseelten Wesens gleicher Größe.

Verlust aller Lebenskraft:

Wenn ein Wesen stirbt, obwohl dessen Lebenszeit noch nicht abgelaufen ist, es aber keine Lebenskraft mehr besitzt, dann gibt es verschiedene Möglichkeiten, was mit seiner Seele geschieht:

  1. Niemand kümmert sich: Mit dem nächsten Sonnenaufgang beginnt sich die Seele aufzulösen, ein Seelenbote kommt (normalerweise) und nimmt den Seelenkern und alle Seelenteile, die sich noch nicht aufgelöst haben, mit sich. Wenn die Seele nicht mit dem Seelenboten gehen möchte, dann kann es passieren, dass sich Teile von ihr zu einem Geistwesen entwickeln. Der Körper vergeht danach ähnlich langsam wie der eines unbeseelten Wesens. (wandelt sich zurück in freie Urkräfte).
  2. Es wird ein Totenritus durchgeführt: Dieser bewirkt, dass ein Seelenbote gerufen wird. Im Normalfall erhört dieser den Ruf, kommt und nimmt die ganze Seele mit zum Seelenrichter. Selbiger entscheidet über die Seele und löst den Seelenkern heraus, die restlichen Seelenbestandteile vergehen. Der Körper geht während des Ritus auf eine bestimmte Art, je nach Art des Ritus im Land auf und vergeht dort (Versinken im Boden, geholt von Raubtieren/Vögeln, in Flammen aufgehen, etc je nach Ausführung des Ritus). Die Entstehung eines Geistwesens ist hierbei sehr viel unwahrscheinlicher aber doch möglich, allerdings nur, wenn die Seele aus welchen Gründen (z.B. sie will nicht mit, der Seelenbote kommt nicht, er wird vernichtet, usw.) auch immer nicht mitgenommen wird.
  3. Ein Totenritus wird durchgeführt, der den Ruf des Seelenboten unterbindet (evtl. auch prä mortem, siehe Dynastieherrscher und ihre Armeen). Der Körper verschwindet im Boden, wird dort aber vorgehalten, um bei einem Respawn dann (geheilt) zur Verfügung zu stehen. Die Körper werden im Boden an den Ort der Wiedererweckung verbracht. Die Seele steht bis zum nächsten Sonnenaufgang für eine Wiederbelebung zur Verfügung. Bei einem misslungenen Respawn ist die Entstehung eines Geistwesens recht warscheinlich. Link zum Respawn-Mechanismus.

Der Tod von Wesen von außerhalb Athyrias

Seelen, die nicht zu Athyria gehören werden vom Seelenboten gefragt, ob sie zum Seelenrichter gebracht werden wollen oder aus der Welt geleitet werden sollen. Dies ist quasi die allerletzte Möglichkeit für ein fremdes Wesen zu einem athyrischen Wesen zu werden.

Will die Seele nicht zum Seelenrichter, so kann es auch für Spielende die Möglichkeit geben, diese Seelen in andere Welten zu transportieren.

Die Auflösung des Seelenkerns

Der Seelenrichter entscheidet darüber, ob der Seelenkern einer zu ihm gebrachten Seele in der Urseele aufgehen darf oder in das Nimmermeer gegeben wird. In beiden Fällen trennt der Seelenrichter alle noch vorhandenen Seelenbestandteile vom Seelenkern, welcher dann entweder in der Urseele oder im Nimmermeer vollständig aufgeht. Damit wird jede Prägung die der Seelenkern während des Lebens erfahren hat der Urseele oder dem Nimmermeer hinzugefügt und der Kreislauf schließt sich. Mit der Auflösung des Seelenspeichers verschwinden auch alle Erinnerungen des Wesens. Das Wesen ist damit endgültig tot und eine Wiederkehr oder Wiedergeburt nicht mehr möglich. Dieser Moment wirkt sich auch auf weitere Aspekte des Seins aus, siehe nächster Abschnitt.

Auswirkung des Todes auf die Aspekte des Seins

  • Körper: s. oben
  • Lebenskraft: Ist durch den körperlichen Tod des Wesens verbraucht.
  • Wille: Bleibt bis zur vollständigen Auflösung der Seele (also bis nur noch der Seelenkern übrig ist und in die Urseele oder in das Nimmermeer eingeht) mit der Seele verbunden. Wird aber mit der Zeit schwächer und ist in Auflösung befindlich.
  • Willenskraft: Ein Teil der Willenskraft steht in Verbindung mit dem in der Auflösung befindlichen Willen. Eine Regeneration von Willenskraft ist solange noch möglich, wie das Wesen noch Lebenszeit, Seele und Wille hat.
  • Seelenbestandteile: Beginnend mit der Auflösung der Seele fallen diese mit der Zeit vom Seelenkern ab und lösen sich auf.
  • Urkraftspeicher: Zerfällt langsam mit dem Körper, die Urkräfte gehen dabei in die Umgebung über.
  • Traumwesen: Bei Geisterwesen verschmilzt das Traumwesen mit der Seele, in allen anderen Fällen löst sich dieses auf.
  • Wahrer Name: Bleibt bestehen, solange sich noch jemand an das Wesen erinnern kann, allerdings gibt es nach dem Aufgehen des Seelenkerns in Urseele (oder Nimmermeer) keine Verbindung mehr dorthin. Der Wahre Name hat dann also keine tiefere Bedeutung mehr.
  • Schattenkopie: Tritt der endgültige Tod ein, dann wird dies in der Schattenkopie vermerkt. Geht der Seelenkern in Urseele oder Nimmermeer auf, wird die Schattenkopie gelöscht.
  • Lebenszeit: Ist weiterhin dem Seelenkern zugeordnet. Geht der Seelenkern auf in Urseele oder Nimmermeer, dann bleibt die individuelle Lebenszeituhr stehen, die nicht verlebte restliche Lebenszeit fällt zurück an die Urseele und kann neu geschöpften Seelenkernen zugeordnet werden.


Geisterwesen

Geisterwesen formen sich aus allen Bestandteilen der Seele, dem Traumwesen und dem Willen des verstorbenen Wesens. Der Wahre Name des Wesens ist weiterhin dem Seelenkern zugeordnet, ebenso die individuelle Lebenszeit. Über einen Körper und somit über Lebenskraft verfügt das Wesen nicht.

Es braucht immer einen Grund der den normalen Sterbeablauf unterbricht um die Entstehung eines Geisterwesens zu ermöglichen. Oft ist das ein starker letzter Wunsch, eine unerledigte Aufgabe oder ein übermächtiges Gefühl. Auch das Nichtauftauchen eines Seelenboten kann zur Entstehung eines Geisterwesens führen da der Seelenkern sonst keine Möglichkeit hätte in die Urseele einzugehen.

Arten von Geisterwesen

Geisterwesen kann es in verschiedenen Ausprägungen geben. Grundsätzliche Unterschiede gibt es durch die Art des Todes.

Geisterwesen nach Tod durch Ablauf der Lebenszeit.

Solche Geisterwesen sind von sehr kurzer Existenzdauer und sehr eingeschränkten Handlungsmöglichkeiten. Da der Tod durch Lebenszeitablauf in letzter Konsequenz durch versiegen der Lebenskraft eintritt und sich im sterbenden Wesen normalerweise alles gehen den Tod stemmt, also Willenskraft zur Wiederherstellung der Lebenskraft eingesetzt wird, ist auch von der Willenskraft maximal ein winziger Rest übrig. Nur wenn ein solcher winziger Rest übrig ist kann überhaupt ein Geisterwesen entstehen. Dieses ist maximal dazu in der Lage sichtbar zu erscheinen und mit anderen Wesen zu sprechen. Es wird sich im Allgemeinen von Vertrauten verabschieden wollen oder eine letzte Information, einen letzten Wunsch übermitteln. Die Seele befindet sich bereits im Prozess der Auflösung und es gibt keinerlei Mittel dem entgegen zu wirken. Solch eine Geistererscheinung existiert maximal bis zum nächsten Sonnenaufgang nach dem Tod und insgesamt höchstens ein bis zwei Stunden lang. Der Seelenbote ist dabei meist schon vor Ort und wird die Seele mitnehmen sobald die Willenskraft versiegt ist oder das Geistwesen mit seiner Verabschiedung fertig. Ist kein Seelenbote gekommen so wird es dem Geistwesen ein starkes Anliegen sein die Lebenden darum zu bitten (nochmals) einen Totenritus abzuhalten um einen Seelenboten zu rufen, da der Seelenkern sonst keine Möglichkeit hat in die Urseele einzugehen.

Geisterwesen nach Tod durch Verlust der Lebenskraft.

Ist zum Todeszeitpunkt noch Lebenszeit übrig so hat ein Geisterwesen prinzipiell die Möglichkeit Willenskraft zu regenerieren. Da es jedoch keinen Körper mehr hat der den noch vorhandenen Aspekten des Seins eine stabile Hülle bieten würde geht eine solche Regeneration nicht spurlos von statten sondern leistet der Auflösung der Seele Vorschub und beschädigt auch Willen und Traumwesen. Auch dauert solch eine Regeneration wesentlich länger als bei einem lebendigen Wesen.

Trifft ein Seelenbote bei seiner Ankunft auf ein solches Geisterwesen so wartet er meist bis zum nächsten Sonnenaufgang darauf ob der Seelenkern nicht doch frei würde und er ihn mitnehmen könnte. Danach zieht er sich aber zurück.

Ein solches Geistwesen ist also in der Lage Handlungen zu vollbringen die keinen Körper erfordern, es ist also vorstellbar dass es zaubern kann. Dabei ist die Menge an Handlungen begrenzt durch den Zerfall seiner Restaspekte bei der Wiederherstellung der Willenskraft. Durch seine reine Existenz verbraucht das Geistwesen im Gegensatz zu einem lebenden Wesen keine Willenskraft, es kann also wenn es unsichtbar ist und nicht mit der Welt interagiert recht lange existieren. Jede Handlung jedoch, jedes Erscheinen, jedes gesprochene Wort und jeder Zauber, sogar das blose wahrnehmen der Welt, bringen es der endgültigen Auflösung näher.

Hat eine Geisterwesen hierdurch seine Handlungs- und Kommunikationsfähigkeit eingebüßt und wird am Ende gar unsichtbar so ist es an einem beklagenswerten Endpunkt angekommen und zu einem Verlust für die Welt geworden. Die Restaspekte lösen sich auf und nur der Seelenkern bleibt zurück. Es ist kein Seelenbote da der den Seelenkern mitnehmen könnte und letzterer wird unerkannt, unbeeinflussbar und inaktiv bis zum Ende der Welt auf ihr verbleiben und nicht in die Urseele eingehen.

Es dürfte also vielen Geisterwesen ein Anliegen sein dass Lebende ihnen nach Ende ihrer Agenda ein (weiteres) Totenritus abhalten und somit einen Seelenboten rufen.


Wiederbelebung von Geisterwesen

Sollte ein Wesen durch einen entsprechenden Totenritus für eine Wiederbelebung vorbereitet (link Respawn) worden sein so ist es in Ausnahmefällen möglich dass sich trotzdem ein Geisterwesen formt, bevor die Wiederbelebung selbst durchgeführt wurde. Jedoch erschweren die Beschädigungen an den Restaspekten, die durch die den Handlungen des Geisterwesens nachfolgende Regeneration von Willenskraft hervorgerufen werden, die nachfolgende Wiederbelebung und machen sie recht schnell unmöglich.